Gemäß § 15 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung NRW in der ab 30.05.2020 gültigen Fassung sind ab diesem Zeitpunkt Reisebusreisen und sonstige Gruppenreisen mit Bussen unter Beachtung der in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegten Hygiene- und Infektionsstandards in NRW zulässig.
I. Grundregeln
II. Was ist vor Fahrtantritt zu beachten?
III. Was gilt während jeder Fahrt?
Die Fahrgäste sind verpflichtet, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen
IV. Besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der Busfahrt?
Unser Regelfall: Fahrt ohne Mund-Nasen-Bedeckung (auf dem Sitzplatz)
Wir werden nicht alle unsere Sitzplätze in den Bussen belegen, indem wir nach Möglichkeit Busse mit mehr Sitzplätzen einsetzen. Zwar ist dann immer noch grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Doch es gelten Ausnahmen für Gruppen im Fahrzeug, innerhalb welcher der Abstand nicht eingehalten werden muss:
Innerhalb der vorstehenden Personengruppen muss der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden.
Unsere Ausnahme: Komplette Fahrt mit Mund-Nasen-Bedeckung
Fahrgäste und Fahr- und Betriebspersonal tragen die Mund-Nasen-Bedeckung während des gesamten Aufenthalts im Bus, wenn während der konkreten Beförderung aufgrund der Besetzung der Sitzplätze der Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Sitzplätzen nicht eingehalten werden kann, wenn die oben genannten Ausnahmen nicht anwendbar sind.
Um die Rückverfolgbarkeit von möglichen Infektionsketten sicherzustellen, sind die Busunternehmen gemäß § 2a CoronaSchVO in der ab 30.05.2020 gültigen Fassung verpflichtet, Name, Adresse und Telefonnummer der Fahrgäste sowie den Zeitraum des Aufenthalts im Bus (Datum, Beginn- und Endzeit) schriftlich zu erfassen und diese Daten für vier Wochen aufzubewahren. Soweit die Kontaktdaten der Fahrgäste dem Busunternehmen nicht bereits bekannt sind, sind diese Kontaktdaten sowie die Zeiträume der Beförderung - unter Einholen des Einverständnisses - zu erheben.
Fahrgäste, die mit der Datenerhebung nicht einverstanden sind, sind von der Beförderung auszuschließen.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Reise!
Ihr Sieckendiek-Team
Es wird Ihnen gut tun, mal wieder etwas anderes zu sehen, sich zu unterhalten und gemeinsam mit Abstand etwas Schönes zu erleben!
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